PROMOTION (Laurea):
In Italien kann ein/e Apotheker/In seinen Hochschulabschluss an italienischen Universitäten an einer Fakultät für Pharmazie absolvieren. Folgende Studiengänge werden in Italien angeboten:
- "Farmacia (classe di laurea specialistica in farmacia e farmacia industriale)" = Pharmazie (Abschlussklasse in Pharmazie und Industriepharmazie)
- "Chimica e Tecnologia Farmaceutiche" = Chemie und pharmazeutischer Technologie
Nach Abschluss des Studiums muss der/die Apotheker/In die Staatsprüfung (Approbation) ablegen, die aus zwei Teilen besteht:
- eine praktische Prüfung - Tirocinio, die in einer privaten Apotheke oder in einer Krankenhausapotheke absolviert werden kann
- eine schriftliche Prüfung - Staatsexamen (Approbation)
AUSBILDUNG IM AUSLAND:
Die Ausbildung in Pharmazie (Promotion und Approbation) ist laut EU-Richtlinie 2005/36/EG in Italien anerkannt. Wer das Studium im Ausland absolviert hat, muss die Berufsqualifikation über das italienische Gesundheitsministerium anerkennen lassen.
Der/die Apothekerin hat dafür zwei Möglichkeiten:
- Anerkennung der Berufsqualifikation - erfahre mehr
- den EPC - Europäischen Berufsausweis für die Niederlassung beantragen - erfahre mehr
PRAKTIKUM - TIROCINIO (Italien):
Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum (praktischer Teil) in privaten Apotheken und Krankenhausapotheken der Provinz Bozen zu absolvieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fakultät über die akkreditierten Apotheken. Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikum (Tirocinio) ist der abgeschlossene primäre Impfzyklus samt Boosterimpfung der Covid-19 Impfung, wie von der italienischen Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitsberufe vorgesehen.
Der Praktikant muss die folgenden Formulare an das Sekretariat der Kammer übermitteln und den Namen des Tutors mitteilen:
Laureatsstudiengang
- die Mitteilung über den Beginn des Praktikums
- die Mitteilung über das Ende des Praktikums
Fachausbildung
- die Mitteilung über den Beginn des Praktikums
- die Mitteilung über das Ende des Praktikums
PRAKTIKUM = TPV Tirocinio pratico-valutativo (Italien):
Am 10.05.2023 wurde das PROTOKOLL über das curriculare Praktikum zur praktischen Prüfung (TPV) von der FOFI und der Konferenz der Rektoren der italienischen Universitäten (CRUI) unterzeichnet. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Dekrets Nr. 651 vom 05.07.2022 kann das TPV „in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheke und/oder in einer Krankenhausapotheke oder in territorialen pharmazeutischen Diensten unter der Aufsicht des pharmazeutischen Dienstes“ stattfinden.
Das von den Studenten der Masterstudiengänge (Klasse LM-13) in Pharmazie und in Chemie und pharmazeutischer Technologie geforderte Praktikum ist im Gesetz 163/2021 in Übereinstimmung mit der geltenden EU- und nationalen Gesetzgebung (EWG-Richtlinie 2005/36/EG und nachfolgende Änderungen) vorgesehen.
Wird das TPV in einer öffentlich zugänglichen Apotheke absolviert, so muss zuvor die Vereinbarung zwischen der Apothekerkammer und der Universität unterzeichnen werden.
Wird das TPV in einem Krankenhaus und/oder öffentlichen Pflegeanstalt absolviert, so das Abkommen zwischen der Universität und dem Krankenhaus u/o öff. Einrichtung unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung ist an die zuständige Apothekerkammer der Provinz zu übermitteln.
Die interessierte Apotheke muss den Antrag direkt an das Sekretariat der Apothekerkammer Bozen richten.
Apotheker/Innen, die beabsichtigen, als Tutor tätig zu werden, müssen den Antrag direkt beim Sekretariat der Apothekerkammer Bozen einreichen. erfahre mehr
ASPIRANTENJAHR:
Die Apothekerkammer Bozen hat eine Vereinbarung mit der Tiroler Apothekerkammer, daher ist es möglich das Aspirantenjahr oder einen Teil davon in Südtiroler Apotheken zu absolvieren. Voraussetzung für die Zulassung zum Aspirantenjahr ist der abgeschlossene primäre Impfzyklus samt Boosterimpfung der Covid-19 Impfung, wie von der italienischen Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitsberufe vorgesehen.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Kammer.
FACHAUSBILDUNG (Italien):
In Italien kann der Apotheker nach seiner Ausbildung eine Fachausbildung an einer italienischen Universitäten absolvieren, die den entsprechenden Weiterbildungskurs anbietet.
Welche Fachrichtungen gibt es in der Pharmazie?
- "Farmacologia, Farmacia ospedaliera e Scienza e tecnica delle piante officinali sono le tre scuole di specializzazione che a breve saranno attive alla Facoltà di Farmacia" = Pharmakologie, Krankenhauspharmazie und Arzneipflanzenkunde und -technik sind die drei Fachausbildungen, die bald an den italiensichen Universitäten angeboten werden.
Für Stipendien wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Autonomen Provinz Bozen.
Für die Fachausbildung entspricht das erforderliche Sprachniveau der Absolventen dem Niveau A = C1 im europäischen Kontext.
ZWEISPRACHIGKEIT:
Für Apotheker entspricht das geforderte Sprachniveau für Hochschulabschluß dem Niveau A = im europäischen C1-Bereich.
Für die Fachausbildung entspricht das geforderte Sprachniveau dem Niveau A = im europäischen C1-Bereich.
Alle Informationen zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung finden Sie unter folgendem Link.
CME-FORTBILDUNG:
Wie alle Gesundheitsberufe ist auch der/die Apotheker/In verpflichtet, sich ständig fortzubilden - erfahre mehr.
ARBEIT IM AUSLAND:
Anerkennung der im Ausland absolvierten Dienstzeiten im Gesundheitswesen - erfahre mehr.
Im Amt für Gesundheitsordnung kann um die Ausstellung der Bestätigung der Gleichwertigkeit des im Ausland geleisteten Dienstes im Gesundheitsbereich zwecks Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, sowie als bewertbarer Titel in denselben, angesucht werden.
Anerkennung der Berufserfahrung - erfahre mehr.
AUFSTELLUNG ARBEITSZEITEN (Arbeitsverhältnisse):
Sie können einen Nachweis/Aufstellung über Ihre Arbeitszeiten als Arbeitnehmer direkt beim zuständigen Amt der Autonomen Provinz Bozen anfordern - erfahre mehr.
oder Sie können die Aufstellung auch direkt online auf der NIFS(INPS) einsehen, indem Sie sich über Spid/CIE in Ihrem persönlichen Bereich einloggen;
oder Sie können die Aufstellung auch direkt online auf der mycivis - civis.bz.it unter der Rubrik "ePer - Detailansicht Arbeitsperioden" einsehen, indem Sie sich über Spid/CIE in Ihrem persönlichen Bereich einloggen.
SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ:
Apotheken fallen unter den Ateco Kodex 47 und dies laut SRA vom 21.12.2011 entspricht einem niederen Risiko (= C).
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie LDAS: Arbeitssicherheitskurs für geringes Risiko (= C) absolvieren, sowie Brandschutzkurs und Erste Hilfe Kurs. Es folgen die Auffrischungskurse laut geltender Gesetzgebung. Für Fragen wenden Sie sich direkt an Ihrem Arbeitsberater.
- 24.05.2025 Staat-Regionen-Abkommen: Neue Schulungsmodalitäten