FORMULAR MITARBEITER
Meldung des Dienstbeginns/ Dienstendes von Apothekerinnen und Apothekern (Mitarbeiter/In) - ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung - erfahre mehr
Die/der Inhaberinnen/Inhaber einer Apotheke sowie eines zum Verkauf von Medikamenten ermächtigten Handelsbetriebes sind verpflichtet, der Abteilung Gesundheit, Amt für Gesundheitssteuerung die Daten über den Dienstbeginn sowie des Dienstendes eines Mitarbeiters mitzuteilen. Die Meldung muss auch der Kammer übermittelt werden.
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Letztes Update: 30/01/2026