PEC (Zertifizierte elektronische Post)
Alle Mitglieder die im Berufsverzeichnis eingetragen sind, sind verpflichtet, ein Postfach für zertifizierte elektronische Post (PEC) zu haben, unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
Die PEC hat den gleichen rechtlichen Wert wie ein Einschreiben mit Rückantwort, vorausgesetzt, dass sowohl Absender als auch Empfänger eine PEC-Adresse verwenden. Sie wird damit auch zum offiziellen Kommunikationsmittel mit allen Öffentlichen Behörden (Ämtern). Die Kammer nutzt die PEC auch für die Mitteilungen an die Mitglieder.
Das Mitglied erählt dirket nach erfolgter Eintragung in das Berufsverziechnis die persönliche PEC von der Kammer. Es handelt sich um einen kostenlosen Dienst, den die Kammer den eigenen Mitgliedern zur Verfügung stellt.
1) Zugang zum PEC-Postfach:
Das von Infocert/Legalmail verwaltete PEC-Postfacher ist über die folgende Adresse erreichbar, unter Eingabe der PEC-Mailadresse (UserID o nome casella) und des Passwortes (Password).
2) Konfiguration E-Mail Programme:
Für die korrekte Konfiguration der E-Mail Programme (Outlook, Thunderbird usw.) in den verschiedenen Versionen sowohl in Windows- als auch in Macintosh-Umgebungen kann dagegen auf die spezifischen Anleitungen auf der INFOCERT/Legalmail-Homepage verwiesen werden, die unter dem folgenden Link zu finden sind.
Ebenfalls verfügbar ist die Legalmail APP für iOS- und Android-Geräte (zum Herunterladen im App Store von Apple und im Google Play Store), mit der Sie PEC-Mails mit Ihrem Smartphone oder Tablet lesen und versenden können.
Für die Nutzung der INFOCERT/Legalmail-Webmail steht ein Handbuch zur Verfügung, in dem auch der in den PEC-Postfächern des neuen Anbieters enthaltene Speicherdienst erläutert wird;
INI-PEC - Nationales PEC Verzeichnis.
