Voraussetzung für die Berufsausübung eines/r Apothekers/In in Italien ist die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Apotheker in der örtliche zuständigen Apothekerkammer. Nur Apotheker, die in das Berufsverzeichnis der Apotheker eingetragen sind, dürfen den Beruf des/der Apothekers/In ausüben.
Die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Apotheker erfolgt nach Bestehen des Staatsexamens (Approbation), das zur Ausübung des Apothekerberufs befähigt. Die Eintragung in die Apothekerkammer berechtigt den/die Apotheker/In zur Ausübung seines/ihres Berufes in Italien. Die Nichteintragung in das Berufsverzeichnis stellt eine unbefugte Berufsausübung dar und ist eine Straftat. Der/die Apotheker/In trägt die Apothekernadel an seinem/ihrem weißen Berufskleid.
Wie werde ich Apotheker in Italien - erfahre mehr
Jedes Kammermitglied ist verpflichtet, die im "Codex Deontologicus - Berufsordnung für Apotheker" enthaltenen Regeln und Grundsätze zu kennen und zu befolgen und sein Verhalten daran auszurichten, denn gerade aus der konkreten und sorgfältigen Anwendung der Lehre der deontologischen Pflichten ergeben sich die Qualität der erbrachten Dienstleistungen, die gesellschaftliche Wahrnehmung des Wertes der beruflicher Würde und Anstand sowie die institutionelle Anerkennung der Berufsrolle.
Der/die Apotheker/In gewährleistet im Rahmen seiner Beratungs- und Fachberatungstätigkeit eine klare, korrekte und vollständige Gesundheitsinformation, insbesondere in Bezug auf die angemessene Verwendung von Arzneimitteln, Nebenwirkungen und ihre Lagerung. Der/die Apotheker/In ist verpflichtet, den Patienten über die Existenz gleichwertiger Arzneimittel (Generika) zu informieren.
Der/die Apotheker/In ist verpflichtet:
- sich an die Berufsordnung zu halten;
- der Berufskammer jede Änderung der Adresse oder der beruflichen Anstellung mitzuteilen und den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten;
- die ständige CME-Fortbildung zu absolvieren - erfahre mehr;
- ENPAF-Sozialversicherungsbeiträge einzuzahlen - erfahre mehr;
- eine PEC zu besitzen - erfahre mehr;
- einen angemessenen Versicherungsschutz zu haben - erfahre mehr;
- den SPID-Zugang zu besitzen - erfahre mehr;
- gemäß den geltenden italienischen Rechtsvorschriften geimpft zu sein (Covid-19) - erfahre mehr;
Unsere Berufskammer hat einen neuen Online-Dienst aktiviert, der es dir ermöglicht, auf die in deinem persönlichem Faszikel enthaltenen Informationen zuzugreifen, die Einschreibebestätigung auszudrucken, die Änderung der vorhandenen Daten zu beantragen, das Namensschild auszudrucken und die Informationsmitteilung sowie die Zustimmung zur Datenverarbeitung laut aktuellem Datenschutzgesetz zu erteilen. Der Zugang zum geschütztem Bereich für die Mitglieder erfolgt mittels SPID. Erfahre mehr über die Angebote des geschützten Bereiches für die Mitglieder.
Gesetzgebung für Apotheker und im Bereich der Pharmazie - erfahre mehr