Die "Fondazione Opera Nazionale Assistenza Orfani sanitari Italiani (ONAOSI)", die auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurückgeht, ist eine Sozialhilfeorganisation, die auf Gegenseitigkeitsbasis wirtschaftliche Leistungen für die Waisen (Hinterbliebenen) der Apotheker, Ärzte, Zahnärzten und Tierärzte (und unter besonderen Umständen für die Kinder dieser Gesundheitsberufe) erbringt.
Mit dem Haushaltsgesetz 2007 (Artikel 1, Absatz 485 des Gesetzes 296 vom 27. Dezember 2006) wurde festgelegt, dass der Pflichtbeitrag von allen Berufstätigen zu entrichten ist, die in einem Berufsverzeichnis eingetragen sind und in der öffentlichen Verwaltung tätig sind (Krankenhausangestellte).
