Apotheken fallen laut SRA (=Accordo Stato Regioni) vom 21.12.2011 gemäß GVD 81/2008, Art. 37 unter den Ateco Kodex 47, was niederes Risiko (Risikogruppe C) bedeutet.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie LDAS: Arbeitssicherheitskurs für geringes Risiko (= C) absolvieren, sowie Brandschutzkurs und Erste Hilfe Kurs. Es folgen die Auffrischungskurse laut geltender Gesetzgebung. Für Fragen wenden Sie sich direkt an Ihrem Arbeitsberater.
- 24.05.2025 Staat-Regionen-Abkommen: Neue Schulungsmodalitäten
Einheitstext zum Arbeitsschutz
(gesetzesvertretende Dekret vom 9. April 2008, Nr. 81 koordiniert mit den ergänzenden Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets vom 3. August 2009, Nr. 106)
Arbeitnehmer:
Der/die Arbeitnehmer/In, muss als Angestellte/r, folgende Fortbildung nachweisen:
- Sicherheit am Arbeitsplatz: 8 Stunden - Auffrischungskurs alle 5 Jahre;
- Erste-Hilfe Kurs - Risikogruppe B/C: 8 Stunden – Auffrischungskurs alle 10 Jahre;
- Brandschutzkurs: 4 Stunden – Auffrischungskurs alle 5 Jahre;
- Visite beim Zuständigen Arzt (Betriebsarzt).
Inhaber:
Der/die Inhaber/In, muss als Arbeitgeber, wenn er/sie die Rolle des RSPP übernimmt, folgende Fortbildung nachweisen:
- Basiskurs: 16 Stunden - Auffrischungskurs alle 5 Jahre;
- Erste-Hilfe-Kurs - Risikogruppe B/C: 8 Stunden – Auffrischungskurs alle 10 Jahre;
- Brandschutzkurs: 4 Stunden – Auffrischungskurs alle 5 Jahre;
- Visite beim Zuständigen Arzt (Betriebsarzt).
Hier finden Sie einige Kursangebote:
- Erste-Hilfe Kurse
- Brandschutzkurse
- Für die Kurse "Sicherheit am Arbeitsplatz" können Sie sich jederzeit an das Sekretariat der Kammer wenden
- Zuständiger Arzt (Betriebsarzt)