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Das Sekretariat bleibt im Zeitraum vom 17. bis 21. August 2026 geschlossen.

Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr – Für Informationen: 0471 974058

Meldung Schließung der Apotheke wegen Urlaubes - ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung - erfahre mehr

Mit Beschluss Nr. 879 vom 08.07.2014 sind in Anwendung des Artikels 6, Absatz 2, des Landesgesetzes vom 11.10.2012, Nr. 16, in geltender Fassung, die Kriterien für die regulären Öffnungszeiten, die Ferien und den Notdienst genehmigt worden. Gemäß Artikel 2, Absatz 2, dieser Kriterien müssen die Ferienschließungen der Apotheken vom zuständigen Landesamt genehmigt werden. Dasselbe Genehmigungsferienschließungsverfahren für die Apotheken ist auch für die Arzneimittelausgabestellen vorgesehen, deren Errichtungskriterien mit eigenem Beschluss Nr. 1018 vom 20.09.2016 genehmigt worden sind.

 

Laut Beschluss der Landesregierung Nr. 971 vom 20.12.2022 - in Kraft treten des Beschlusses ist der 01.01.2023 - haben die Apotheken Anrecht auf eine jährliche Ferienschließung von höchstens 30 Tagen, wobei auch halbe Tage beansprucht werden können.

Die Ferienschließungen werden mindestens eine Woche im Voraus der Südtiroler Apothekerkammer und dem zuständigen Landesamt - Amt für Gesundheitssteuerung - telematisch mittels E-Mail oder PEC mitgeteilt, wobei das Amt die Regel der stillschweigenden Zustimmung anwendet.

 

NEUHEIT 2023: ab dem 1. Januar 2023 unterliegt der Antrag auf Schließung der Apotheke wegen Urlaub nicht mehr der Stempelgebühr von 16,00 €uro. Die Schließung muß mindestens eine Woche im Voraus telematisch mittels E-Mail oder PEC dem Amt für Gesundheitssteuerung sowie der Apothekerkammer der Provinz Bozen mitgeteilt werden.